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Informationen zum Tirol-Zuschuss

Heiz- und Wohnkostenzuschuss

Der Tirol-Zuschuss kann zwischen dem 1. März bis 30. September 2024 beantragt werden. In der Anlage werden die Richtlinien und das Antragsformular für Neuanträge übermittelt, für diese ist weiterhin die Vorlage der aktuellen Einkommensunterlagen erforderlich. Eine Antragstellung soll vorwiegend über das Online-Formular erfolgen: www.tirol.gv.at/tirolzuschuss. Für den Wohnkostenzuschuss 2023 sind auch Bezieher:innen einer Mindestsicherungsleistung anspruchsberechtigt. 

AntragstellerInnen, denen der Heiz- oder Wohnkostenzuschuss 2023 bewilligt wurde, bekommen im März 2024 einen Folgeantrag (sh. Anlage Folgeantrag HKZ_WKZ 2024) vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt. Bei gleichbleibender Einkommenssituation bzw. unveränderter Haushaltszusammensetzung sind keine Unterlagen erforderlich.  Bei einer Veränderung der Einkommenssituation (Einkommensart, Einkommenshöhe) bzw. der Haushaltszusammensetzung (Zu- bzw. Wegzug, Geburt, …), ist der entsprechende Vermerk anzuführen sowie die erforderlichen Unterlagen zu übermitteln. 

Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage und Bezieher:innen einer Mindestsicherungsleistung, denen der Wohnkostenzuschuss 2023 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert. 

Alle eingelangten Anträge werden schnellstmöglich abgearbeitet. Die Auszahlung des Tirol-Zuschuss 2.0 erfolgt heuer gestaffelt: Der Wohnkostenzuschuss wird unmittelbar nach Bewilligung ausbezahlt, der Heizkostenzuschuss folgt im Oktober 2024 zu Beginn der Heizsaison 2024/25. 

Es wird daher ersucht, diese Informationen ortsüblich bekanntzumachen (dafür wird von der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit wiederum eine Infopaket übermittelt) und die Gemeindebüger:innen bei Bedarf bei der Antragstellung entsprechend zu unterstützen und die Anträge möglichst digital oder mit dem Online-Formular an das Tiroler Hilfswerk zu übermitteln. 

Weitere detaillierte Informationen, die Richtlinien und der Zuschussrechner für eine Vorabberechnung sind auf der Homepage des Landes ersichtlich: www.tirol.gv.at/tirolzuschuss

Für weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Tiroler Hilfswerkes, Tel. 0512/508/3693 bzw. 7660 gerne zur Verfügung. 


📍 Richtlinie Heizkostenzuschuss 2024

📍 Richtlinie Wohnkostenzuschuss 2024

📍 Antragsformular Heiz- und Wohnkostenzuschuss 2024

📍 Folgenatrag Heiz- und Wohnkostenzuschuss 2024

01.03.2024